Noch 21 Tage

Noch 21 Tage…

…bis zur Bundestagswahl.

Noch 21 Tage Zeit, sich

  • gegen Steuererhöhungen
  • gegen explodierende Energiepreise
  • gegen angebotsorientierte Stromversorgung
  • gegen Gendergaga
  • gegen öko-sozialistische Feldversuche
  • gegen überbordende Staatsverschuldung

stark zu machen.

Noch 21 Tage Zeit, sich dafür einzusetzen,  Rot-Grün-Rote bzw. Rot-Grüne Regierungsexperimente zu verhindern!

Es lohnt sich.

Lockdown, Lockdown, Lockdown

Lockdown à la Karl

Kurz vor dem Jahreswechsel schwört uns Karl Lauterbach (SPD) auf den Zustand ein, der nach seinem Befinden nach der überstandenen Corona-Pandemie auf uns zukommen sollte.
Auf den Corona-Lockdown folgt der CO2-Lockdown:

Somit benötigen wir Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, die analog zu den Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Pandemie-Bekämpfung sind.

Die Freiheit, sie stirbt in kleinen Schritten.

Paritätsgesetz – Brandenburger Gerechtigkeit

Paritätsgesetz – Quote fürs Parlament

Das Bundesland Brandenburg hat am 31.01.2019 mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linke das Paritätsgesetz beschlossen. Demnach müssen bei Landtagswahlen in Brandenburg die Landeslisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern bestückt werden. Das Ziel: Mehr Geschlechtergerechtigkeit. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten.

Bevor die eigentliche Wahlliste einer Partei erstellt wird, müssen getrennte Listen für Männer und Frauen angefertigt werden. Bewerber, die sich weder als Mann noch als Frau verorten, dürfen wählen auf welche Liste sie gesetzt werden. Dann wird abwechselnd eine Frau und ein Mann auf die Landesliste übertragen. Darüber, welches Geschlecht ganz oben steht, ist zuvor abzustimmen.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Quote fürs Parlament mit dem Grundgesetz und der brandenburgischen Verfassung in Einklang zu bringen ist.

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SGB XIII: Fortschreitende Albernheit

SGB XIII darf so nicht heißen

Die Namen von Gesetzen verleiten nicht selten zum Schmunzeln. Die SPD-geführten Ministerien sind in der Disziplin „Namensfindung“ mit überdurchschnittlicher Kreativität gesegnet. Denken wir an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Heiko Maas, an das Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) oder an das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) aus dem Ministerium von Franziska Giffey. Bei den beiden letztgenannten Gesetzen ist schon ein Schuss Albernheit enthalten. Vollständig infantil hingegen wird es aktuell beim neuen Sozialgesetzbuch, das Hubertus Heil ankündigte. Dieses müsste in der Chronologie eigentlich SGB XIII heißen. Weil die 13 für viele Menschen mit Unglück in Verbindung gebracht wird, bekommt das Gesetz nun den Namen SGB XIV. Die 13 wird übersprungen.

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Parteienfinanzierung – Almosen aus dem Staatssäckl

Parteienfinanzierung

Ein Teil der Einnahmen, die die politischen Parteien erzielen, kommt vom Staat. Das „Gesetz über die politischen Parteien“ regelt in den §§ 18 bis 22 die staatliche Parteienfinanzierung.  Die Verteilung der Mittel richtet sich unter anderem nach den Wahlergebnissen. Der zur Verfügung stehende Betrag ist nach oben hin begrenzt. Für 2018 werden insgesamt 165 Millionen Euro auf die Parteien verteilt. Zu wenig für die Regierung: Sie hat nun beschlossen, die Almosen-Obergrenze für 2019 auf 190 Millionen Euro festzuschreiben – ein Plus von 25 Millionen Euro, also gut 15% – passend zur WM (macht medial dann nicht so viel Wind) und ratzfatz innerhalb von zwei Wochen.

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