Paritätsgesetz – Quote fürs Parlament
Das Bundesland Brandenburg hat am 31.01.2019 mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linke das Paritätsgesetz beschlossen. Demnach müssen bei Landtagswahlen in Brandenburg die Landeslisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern bestückt werden. Das Ziel: Mehr Geschlechtergerechtigkeit. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten.
Bevor die eigentliche Wahlliste einer Partei erstellt wird, müssen getrennte Listen für Männer und Frauen angefertigt werden. Bewerber, die sich weder als Mann noch als Frau verorten, dürfen wählen auf welche Liste sie gesetzt werden. Dann wird abwechselnd eine Frau und ein Mann auf die Landesliste übertragen. Darüber, welches Geschlecht ganz oben steht, ist zuvor abzustimmen.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Quote fürs Parlament mit dem Grundgesetz und der brandenburgischen Verfassung in Einklang zu bringen ist.