Hasskommentare in sozialen Netzwerken

Zwei Meldungen der Tagesschau

Am 30.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Betreiber sozialer Netzwerke im Internet (z. B. Facebook oder Twitter) dazu gebracht werden, strafbare Äußerungen und Hasskommentare spätestens nach sieben Tagen zu löschen. Machen sie das nicht, drohen horrende Bußgelder.

Aber: Wann wird aus einem Kommentar Hass? Welche Meinung oder welche Äußerung ist strafbewehrt? Wer entscheidet darüber?

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„Ehe für alle“ vs. NetzDG

Der Bundestag hat heute u. a. zwei Gesetze beschlossen: Die „Ehe für alle“ und das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“.

Beim erstgenannten Gesetz, das die Rechte von Wenigen verbessert, sieht’s bei der Abstimmung im Plenarsaal des Bundestags so aus:

Bundestag Abstimmung Ehe für alle
Screenshot: Bundestag Abstimmung Ehe für alle (www.bundestag.de)

Beim zweitgenannten Gesetz, das die Grundrechte aller einschränkt, sieht’s bei der Abstimmung im Plenarsaal des Bundestags so aus:

Bundestag Abstimmung NetzDG
Screenshot: Bundestag Abstimmung NetzDG (www. bundestag.de)