Zwei Meldungen der Tagesschau
Am 30.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Betreiber sozialer Netzwerke im Internet (z. B. Facebook oder Twitter) dazu gebracht werden, strafbare Äußerungen und Hasskommentare spätestens nach sieben Tagen zu löschen. Machen sie das nicht, drohen horrende Bußgelder.
Aber: Wann wird aus einem Kommentar Hass? Welche Meinung oder welche Äußerung ist strafbewehrt? Wer entscheidet darüber?