Opposition beanstandet NetzDG – Medien verkürzen

Wachsende Kritik am NetzDG

Die Große Koalition hat am 30.06.2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Betreiber sozialer Netzwerke (z. B. Facebook oder Twitter) sollen dazu gebracht werden, strafbare Äußerungen und Hasskommentare spätestens nach sieben Tagen zu löschen. Machen sie das nicht, drohen horrende Bußgelder.

Das Anfang dieses Jahres vollständig in Kraft getretene Gesetz sorgt fortan für Diskussionen. Denn es werden nicht nur eindeutig strafbewehrte Äußerungen gelöscht, sondern auch einfach nur wüste – aber von der Meinungsfreiheit gedeckte – sowie satirische Aussagen. So kam es am Wochenende unter anderem zur Sperrung des Twitter-Accounts vom Satire-Magazin „Titanic“. Kritiker sehen im NetzDG einen Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, sprechen von Zensur.

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Hasskommentare in sozialen Netzwerken

Zwei Meldungen der Tagesschau

Am 30.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Betreiber sozialer Netzwerke im Internet (z. B. Facebook oder Twitter) dazu gebracht werden, strafbare Äußerungen und Hasskommentare spätestens nach sieben Tagen zu löschen. Machen sie das nicht, drohen horrende Bußgelder.

Aber: Wann wird aus einem Kommentar Hass? Welche Meinung oder welche Äußerung ist strafbewehrt? Wer entscheidet darüber?

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