Opposition beanstandet NetzDG – Medien verkürzen

NetzDG

Wachsende Kritik am NetzDG

Die Große Koalition hat am 30.06.2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Betreiber sozialer Netzwerke (z. B. Facebook oder Twitter) sollen dazu gebracht werden, strafbare Äußerungen und Hasskommentare spätestens nach sieben Tagen zu löschen. Machen sie das nicht, drohen horrende Bußgelder.

Das Anfang dieses Jahres vollständig in Kraft getretene Gesetz sorgt fortan für Diskussionen. Denn es werden nicht nur eindeutig strafbewehrte Äußerungen gelöscht, sondern auch einfach nur wüste – aber von der Meinungsfreiheit gedeckte – sowie satirische Aussagen. So kam es am Wochenende unter anderem zur Sperrung des Twitter-Accounts vom Satire-Magazin „Titanic“. Kritiker sehen im NetzDG einen Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, sprechen von Zensur.

Opposition kritisiert Zensurgesetz

Erste Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des NetzDG sind bereits in den Bundestag eingebracht worden. Vorreiter war im November 2017 die AfD, gefolgt von der FDP im Dezember 2017. Auch die Grünen und die Linke sprechen sich mittlerweile gegen das Gesetz aus, wollen es aber nicht ersatzlos streichen, sondern es optimieren (was immer das heißen mag).

Lückenhafte Schlagzeilen

Im Ergebnis sind alle jetzt im Bundestag vertretenden Parteien gegen das NetzDG, mit Ausnahme von CDU/CSU und SPD, die es seinerzeit beschlossen haben. Dies kommt auch in den Schlagzeilen der Presse vom vergangenen Wochenende zum Ausdruck. Allerdings wird eine dieser Parteien überhaupt nicht erwähnt – nämlich die, die als erste einen Gesetzentwurf dagegen vorgelegt hat.

Sehen Sie selbst:

Bild.de
Bild - Grüne und FDP fordern: NetzDG abschaffen

n-tv.de
n-tv - Opposition will NetzDG abschaffen

tagesschau.de
Tagesschau - Netzwerkdurchsetzungsgesetz - FDP und Grüne für Abschaffung

zdf.de
ZDF - Kritik an neuem Netzwerk-Gesetz

zeit.de
Zeit - Grüne und FDP wollen Löschgesetz abschaffen

Warum die Lücke?

Im Sinne einer objektiven Berichterstattung hätte es der Erwähnung der AfD bedurft; wenn nicht in der Überschrift, dann aber doch zumindest im erklärenden Text. Dies ist – was die Ablehnung des NetzDG angeht – allerdings in keinem der genannten Artikel geschehen und lässt dem Leser insofern Spielraum für Interpretationen – unnötiger Spielraum für Interpretationen, wie ich finde! Denn davon profitieren werden vermutlich diejenigen, die in den Artikeln – aus welchen Gründen auch immer – nicht erwähnt wurden.

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