Abgeordnete im Bundestag
Laut Bundeswahlgesetz besteht der Deutsche Bundestag aus 598 Abgeordneten. Die Zahl der Repräsentanten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Der zurückliegende Bundestag hatte 630 Mitglieder, das kürzlich gewählte Parlament besteht aus 709 Parlamentariern. Das sind 111 Sitze mehr als vorgesehen und 79 mehr als in der vergangenen Legislatur.
Abgesehen von immensen zusätzlichen Kosten (+ 200 Mio. Euro) tritt ein weiteres Problem auf. Das Regierungsviertel ist zu klein!
Änderung des Wahlrechts
Der scheidende Bundestagspräsident Norbert Lammert hat schon 2013 und nochmals Ende 2016 eine Änderung des Wahlrechts gefordert. Sein Vorschlag sah eine Begrenzung auf 630 Abgeordnete vor. Passiert ist nichts, die Große Koalition konnte sich auf keine Reform verständigen. Herausgekommen sind jetzt die oben beschriebenen Verhältnisse.
Was nun?
Es müssen neue, alternative Standorte her. Im Gespräch ist derzeit das ehemalige Innenministerium, das ca. vier Kilometer vom Bundestag entfernt liegt. Dort sollen die Abgeordneten der AfD ihre Büroräume bekommen. Die Arbeitsplätze der Repräsentanten der anderen Parteien sollen in unmittelbarer Nähe zum Plenarsaal verbleiben.
Vielleicht sollten die Abgeordneten, die durch die Überhang- und Ausgleichsmandate ins Parlament gekommen sind (CDU: 36, CSU: 7, SPD: 22, FDP: 15, AfD: 11, Grüne: 10, Die Linke: 10), den erheblich längeren Weg zum Plenarsaal auf sich nehmen müssen. Es könnte ja sein, dass dadurch ALLE Parteien erkennen, dass eine Reform Not tut.
Wie heißt es so schön: Wer nicht hören will, muss fühlen!