Zwei Meldungen der Tagesschau
Am 30.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Betreiber sozialer Netzwerke im Internet (z. B. Facebook oder Twitter) dazu gebracht werden, strafbare Äußerungen und Hasskommentare spätestens nach sieben Tagen zu löschen. Machen sie das nicht, drohen horrende Bußgelder.
Aber: Wann wird aus einem Kommentar Hass? Welche Meinung oder welche Äußerung ist strafbewehrt? Wer entscheidet darüber?
Reale vs. virtuelle Welt
In der „realen Welt“ klagen Staatsanwälte an und Richter urteilen. Es gibt geordnete Prozesse vor ordentlichen Gerichten. Ein Richter entscheidet letztendlich im Streitfall darüber wann Gesagtes nicht mehr durch die Meinungsfreiheit geschützt ist und der Einzelne die Einschränkung seiner Grundrechte hinnehmen muss.
In der „virtuellen Welt“ hingegen gibt es keine Staatsanwälte, die anklagen und keine Richter, die Recht sprechen. Staatsanwalt und Richter in Personalunion sind – dank NetzDG – die sozialen Netzwerke. Sie klagen an und urteilen zugleich – durch Löschung! Die Beurteilung, ob eine Äußerung strafbar ist, übernimmt ein Informatiker oder Online-Redakteur.
Unliebsame MEINUNGEN verschwinden ohne rechtsstaatliches Verfahren, sie werden zensiert. Und die hohen Bußgelder führen dazu, dass im Zweifel eher gelöscht wird.
NetzDG als Vorbild für Russland
Das NetzDG, aus der Feder unseres Justizministers Heiko Maas (SPD), ist so gut, dass die Russen es nun kopiert, an einigen Stellen etwas abgeändert und in ihre Gesetzessammlung – als Informationsgesetz – übernommen haben.
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Interessant ist, wie die Tagesschau die Meldungen zu beiden Gesetzen bzw. die Reaktionen darauf präsentiert.
Die Meldung von der Verabschiedung des deutschen NetzDG wird überschrieben mit
Gesetz gegen Hasskommentare

Die Meldung zu den Protesten gegen das russische Informationsgesetz wird überschrieben mit
Demonstration gegen Internetzensur

Beide Gesetze haben das Ziel, unliebsame Kommentare, Äußerungen, Meinungen in sozialen Netzwerken möglichst einfach loszuwerden. Beide Gesetze drohen den Betreibern im Falle der Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder an. Insofern handelt es sich entweder bei beiden Gesetzen um die Legitimierung einer Zensur oder beide Gesetze dienen der Bekämpfung von Hasskommentaren.
Die Meldungen der Tagesschau suggerieren: Ein gutes deutsches Gesetz, ein böses russisches Gesetz.
Auch FDP hat Gesetzentwurf zur Aufhebung des NetzDG in den Bundestag eingebracht. Dieser ist Bestandteil des „Bürgerrechte-Stärkungs-Gesetzes (BüStärG)“. Erste Beratung am 12.12.2017, 14:10 Uhr.
Die Fraktion der AfD hat am 20.11.17 den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ in den Bundestag eingebracht.
Gut so! Bin gespannt, ob die FDP sich in der Sache anschließt. Nötig wäre es!
Die OSZE sieht Maas‘ Zensurgesetz ebenfalls kritisch…